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+43 660 989 40 40Notbeleuchtung nach Vorschrift
Die ehrliche Antwort: Wenn Sie ein Geschäft, ein Büro, ein Hotel oder eine Wohnhausanlage betreiben – ja, sehr wahrscheinlich. Notbeleuchtung sorgt dafür, dass bei Stromausfall die Fluchtwege und Ausgänge sichtbar bleiben. Das ist in Österreich nach TRVB E 102 und ÖVE/ÖNORM E 8002 vorgeschrieben, und das aus gutem Grund.
Ich habe schon in vielen Gebäuden die Notbeleuchtung nachgerüstet oder erneuert – vom kleinen Geschäftslokal bis zum Wohnhaus mit Tiefgarage. Was mich dabei immer überrascht: Wie viele Anlagen veraltet oder einfach nie gewartet worden sind. Genau da komme ich ins Spiel.
- ✓ Pflicht in gewerblich genutzten Gebäuden
- ✓ Pflicht überall dort, wo Publikumsverkehr ist
- ✓ Pflicht in Wohnhausanlagen (Stiegenhaus, Tiefgarage)
- ✓ Regelmäßige Prüfung und Dokumentation vorgeschrieben
Einsatzbereiche der Notbeleuchtung
Von der Planung bis zur Wartung
Planung
Ich schaue mir Ihr Gebäude an, bestimme wo Leuchten hin müssen und erstelle einen normgerechten Plan.
Installation
Ob Einzelbatterie-Leuchten oder Zentralbatterieanlage – ich montiere das System, das zu Ihrem Objekt passt.
Wartung
Regelmäßige Prüfungen, Batterietausch und Dokumentation – damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Prüfprotokolle
Saubere Dokumentation für Behörden, Versicherungen und Hausverwaltungen – alles was Sie brauchen.
Notbeleuchtung einbauen, nachrüsten oder prüfen lassen?
Egal ob Neuinstallation, Nachrüstung oder überfällige Wartung – rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir machen Ihnen ein faires Angebot.